In Ausübung des im Dekret 86/2013 (Art. 47 und 49) geregelten Zutrittsrechts, das den Inhabern von Gaststättenbetrieben zusteht, können sie jederzeit Personen aus dem Hotel verweisen und ihnen den Zutritt ausdrücklich untersagen:
a) Personen, die sich Zutritt verschaffen wollen, wenn die zulässige Höchstkapazität bereits erreicht ist oder außerhalb der Öffnungszeiten des Hotels.
b) Personen, die eine gewalttätige Haltung an den Tag legen oder öffentlich zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufgrund von Geburt, Rasse, Geschlecht, Religion, Einstellung, Behinderung, sexueller Veranlagung, Geschlechtszugehörigkeit oder sonstiger sozialer oder persönlicher Umstände aufrufen, und insbesondere Personen, die sich außerhalb oder am Eingang aggressiv verhalten oder Auseinandersetzungen verursachen, sowie Personen, die Waffen oder Gegenstände mit sich führen, die als solche verwendet werden können.
c) Personen, die Anzeichen von Trunkenheit zeigen oder Drogen oder Betäubungsmittel konsumieren bzw. Anzeichen dafür zeigen, dass sie diese konsumiert haben.
d) Personen, die das nach den geltenden Vorschriften erforderliche Mindestalter nicht erfüllen, es sei denn, sie werden von ihren Eltern oder einem Erziehungsberechtigten begleitet.
e) Personen, die sich nicht an die jeweils vom Hotelpersonal für die jeweilige Veranstaltung oder den jeweiligen Bereich des Hotels vorgeschriebene Kleiderordnung halten.
f) Personen, die die Pools außerhalb des festgelegten Zeitrahmens benutzen.
g) Personen, die ohne schriftliche Genehmigung der Hotelleitung Tiere in das Hotel mitbringen, mit Ausnahme von Personen auf Grund der funktionellen Vielfalt.
h) Personen, die Streitigkeiten, Lärm und Schäden an den Hoteleinrichtungen verursachen, die gegen die Gesundheit und die Sauberkeit der Einrichtung verstoßen, sowie generell Personen, die sich nicht an die Anweisungen des Hotelpersonals bezüglich des Anstands, der angemessenen Umgangsformen und aller anderen Vorgaben halten.
i) Die Gäste müssen das Zimmer verlassen, wenn sie nicht zahlen oder wenn die in der Reservierung angegebene Zeit abgelaufen ist, es sei denn, mit dem Hotel wurde etwas anderes vereinbart.
j) ‚Nutzer, die „Balconing“ praktizieren.‘
Jede Person, die sich unter den oben beschriebenen Bedingungen im Hotel aufhält, kann vom Inhaber des Hotels oder seinem Vertreter jederzeit aus dem Hotel verwiesen werden, wozu gegebenenfalls die Unterstützung der Polizei und der Behörden erforderlich ist.
Die Gäste dürfen sich nur an den für sie vorgesehenen Bereichen des Hotels aufhalten. Unter keinen Umständen haben die Gäste Zugang zu den reservierten oder privaten Räumen oder Bereichen. Die Kleidung oder das Outfit wird in jedem Fall angemessen sein.
Die ausdrücklichen Hinweise des Hotelpersonals für alle Hotelgäste in Bezug auf Verhalten, Kleidung, Anstand und alles andere mit dem Ziel eines angenehmen Aufenthalts, müssen eingehalten werden. Die folgenden Bestimmungen müssen eingehalten werden:
a) Der Zutritt zur Bar und zum Restaurant ist für Personen in nasser Kleidung nicht gestattet.
b) Es ist nicht gestattet, Möbel aus dem Hotelinneren in Bereiche wie Schwimmbäder und Terrassen mitzunehmen, noch dürfen diese Möbel für einen anderen Zweck als den, für den sie ursprünglich bestimmt waren, verwendet werden.
c) Der Konsum von mitgebrachten Getränken ist in den öffentlichen Bereichen des Hotels nicht gestattet.
d) Das Rauchen ist im gesamten Hotel verboten, außer in den vom Hotel genehmigten Außenbereichen.
e) Bei der Benutzung von Bügeleisen, elektrischen Geräten oder Gegenständen, die Hitze, Feuer oder Funken erzeugen, müssen in jeder Unterkunft ausreichende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Dies liegt in der Verantwortung des Gastes.
f) Personen, die nicht im Hotel untergebracht sind, darf kein Zutritt gewährt werden. Der Zutritt muss ausdrücklich und schriftlich vom Hotelpersonal genehmigt werden.
g) All-Inclusive-Gäste haben nur begrenzten Zugang zu Getränken, die sie mit anderen Gästen teilen können.
h)Es ist nicht gestattet, Liegen am Schwimmbecken zu reservieren, indem Handtücher oder persönliche Gegenstände darauf abgelegt werden. Das Hotelpersonal wird solche Handtücher und Gegenstände entfernen.
i) Das Hotel akzeptiert keine Barzahlung in Bars und Restaurants. Alle Gäste, die im Hotel übernachten, verfügen über ein Kreditsystem, mit dem alle Getränke direkt auf dem Zimmer verrechnet werden und das sie jederzeit an der Rezeption bezahlen können. Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihre Zahlungen auch zum Zeitpunkt des Kaufs per Kreditkarte vornehmen (Barzahlungen sind nur an der Hotelrezeption möglich).
j) Sollten betrügerische Handlungen oder andere Machenschaften bei der Nutzung des Kreditservices, den das Hotel allen seinen Kunden anbietet, festgestellt werden, werden Sie darüber informiert. Die Kreditmöglichkeiten können durch Entscheidung des Hotels geändert oder aufgehoben werden.
k)Die Zimmer sind mit einer Wäscheleine ausgestattet, daher ist es nicht gestattet, Kleidung an den Zimmerwänden aufzuhängen.
l) Es ist nicht gestattet, Speisen aus den Hotelrestaurants mitzunehmen.
m) Es ist nicht gestattet, Handtücher außerhalb des Hotels mitzunehmen. Alle Hoteldienstleistungen sind ausschließlich für die Nutzung innerhalb des Hotels bestimmt.
n) Es ist nicht gestattet, in den Zimmern mit einer mobilen Küche zu kochen.
o) Haustiere und Begleittiere sind nicht erlaubt, außer in besonderen Situationen, die zuvor von der Hotelleitung für jeden Gast akzeptiert wurden.
p) Balconing ist verboten. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Personenschäden, die sich ein Gast beim Balconing zuzieht.Der Beherbergungsbetrieb macht gegenüber dem Kunden, der die Balconing vornimmt, die Schäden geltend, die dem Beherbergungsbetrieb entstanden sind (Sachschäden oder sonstige Kosten) und die eine direkte Folge der Balconing sind.. Die Durchführung von Balconing durch einen Kunden des Hotels kann mit dem Ausschluss aus dem Hotelbetrieb geahndet werden, ohne dass dies zu einem Recht auf Rückerstattung oder Zahlung durch das Hotel an den Kunden führt. Falls erforderlich, wird die Unterstützung der staatlichen Sicherheitskräfte und -organe (Polizei) in Anspruch genommen. Die Kosten, die dem Hotel durch die des Gastes bei der Balconing, gehen zu Lasten des Gastes.
a) Achten Sie auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt.
b) Schließen Sie beim Verlassen Ihres Zimmers die Tür und versuchen Sie, sie wieder zu öffnen, damit Sie sicher sein können, dass sie geschlossen ist.
c) Wenn Sie im Zimmer sind, schließen Sie die Tür gut ab, auch wenn es nur für kurze Zeit ist.
d) Schließen Sie Ihr Gepäck, wenn Sie es nicht benutzen, und verstauen Sie es in Ihrem Kleiderschrank. Falls Ihr Gepäck mit einem Schloss versehen ist, sollten Sie es immer benutzen.
e) Passen Sie auf Ihren Zimmerschlüssel auf. Lassen Sie Ihren Schlüssel nicht einfach an der Rezeption liegen. Geben Sie den Schlüssel vor dem Weggehen immer dem Personal in die Hand.
f) Bewahren Sie die Zimmerschlüsselkarte nicht zusammen mit anderen Dokumenten auf, auf denen das Hotel oder die Zimmernummer vermerkt ist.
g) Informieren Sie die Direktion unverzüglich über alle ungewöhnlichen Vorkommnisse, die Ihnen auffallen, wie z. B. verdächtig wirkende Personen auf den Fluren, wiederholte Telefonanrufe von Personen, die sich nicht ausweisen, Klopfen an der Zimmertür von Personen, die Sie nicht kennen, oder das Nichtvorhandensein von Gegenständen, wenn Sie die Tür öffnen.
h) Laden Sie keine Fremden in Ihr Zimmer ein und teilen Sie ihnen auch nicht Ihre Zimmernummer mit.
i) Lassen Sie Handwerker nicht unaufgefordert oder ohne Genehmigung der Direktion in Ihr Zimmer.
j) Es stehen Ihnen Schließfächer zur Verfügung. Erkundigen Sie sich an der Rezeption nach den Bedingungen für dessen ordnungsgemäße Nutzung. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die an Gegenständen entstehen, die sich nicht in den Schließfächern befinden.
Diese Bestimmungen sind auf der Website und an der Rezeption des jeweiligen Hotels verfügbar.